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Kosten / Rückverrechnung

Ärztliche Verordnung und Bewilligung

Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung ist die Zuweisung durch ihren  praktischen Arzt  oder  Facharzt.  Die Zuweisung erfordert für Versicherte der GKK sowie der BVA keine weitere  Bewilligung durch die Krankenkasse. Für Versicherte der übrigen Krankenkassen ist immer eine Bewilligung der Überweisung einzuholen. Gerne übernehmen wir das für sie.

Wir sind eine Wahlpraxis:

Eine Therapieeinheit von 45 Min kostet 85 Euro,
eine Therapieeinheit von 30 Minuten kostet 57 Euro.

Die Honorarnote ist nach Beendigung der Therapieserie zu begleichen und im Anschluß mit der Zahlungsbestätigung,  der originalen, ärztlichen Überweisung inklusive Bewilligung (SVA, KFA) zur Rückverrechnung bei ihrer Krankenkasse einzureichen.
Je nach Krankenkasse werden zwischen  40% und 60 % der Therapiekosten rückerstattet.
Bei Vorliegen einer Zusatzversicherung, übernimmt diese einen Teil bzw. den gesamten Restbetrag.